Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • §1 Geltungsbereich: Heiraten in Dänemark ApS ist eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Postanschrift Valby Langgade 129, st.tv, DK-2500 Valby / København und unter folgender Steuernummer CVR 41479124 beim dänischen Familiengericht registriert. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Heiraten in Dänemark ApS, nachfolgend auch als „Anbieter” oder „Auftragnehmer“ benannt und dem Kunden, nachfolgend auch „Auftraggeber“, „Käufer“, „Nutzer“ oder „Kunde“ genannt, für die Inanspruchnahme der vom Anbieter bereitgestellten kostenpflichtigen Online-Dienstleistungen. Käufer einer Premiumdienstleistung werden als „Vertragskunden“ oder „Premiumvertragskunde“ oder als „Auftraggeber“ bezeichnet. Etwaige Korrespondenz zu Ihrer Buchung bei Heiraten in Dänemark ApS richten Sie bitte an info@heirat.dk, an die Kontaktadresse Valby Langgade 127, DK-2500 Valby, Dänemark, oder rufen Sie uns an unter +45 70 72 61 30 (es gilt der jeweilige Ortstarif Ihres Telefonanbieters).
  • §2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung des Anbieters – Starter Plan: Gegenstand des Vertrags ist die kostenpflichtige Erbringung einer Online-Dienstleistung durch den Anbieter. Die genaue Beschreibung der Dienstleistung ergibt sich im Folgenden sowie aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Webseite des Anbieters. Die Dienstleistung gilt als gebucht, sobald die Nutzer ihre Angaben durch das passwortgeschützte Online-Portal versendet haben. Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, seine Buchung schriftlich zu stornieren oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, jedoch nicht, wenn die Dienstleistung bereits erbracht wurde. Die Dienstleistung gilt als erbracht, sobald mindestens ein Nutzer/Käufer den individuellen Antragsplan erhalten hat. Es besteht die Möglichkeit für Nutzer, ihre Informationen und Dokumente per E-Mail an den Auftragnehmer zu senden, sollten sie dies bevorzugen (manuell: Fragebögen und Formulare in PDF-Form per E-Mail und/oder online ausfüllbar mit der Möglichkeit, Dokumente direkt hochzuladen). Die Fragebögen und Formulare (online oder manuell) sind zur Erstellung eines individuellen Antragsplans inklusive der konkreten Dokumenten-Checklisten, Nachweisleitlinien und aller antragsrelevanten Hinweise für eine fallspezifische korrekte Antragstellung ausschlaggebend. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dem Anbieter eine funktionierende E-Mail-Adresse für den Empfang der gebuchten Leistungen zur Verfügung zu stellen und selbst Zugang zu der angegebenen E-Mail-Adresse zu haben. Ebenso ist der Käufer für den Zugang und die Anwendung einer entsprechenden technischen Ausstattung zur Öffnung, Lesbarkeit und Handhabung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Buchungsleistungen selbst verantwortlich.
  • §2.1. Produktbeschreibung: Diese Dienstleistung zielt darauf ab, eine kostengünstige Alternative zu traditionellen Agenturleistungen anzubieten, die dennoch eine sichere Möglichkeit für eine Heirat in Dänemark bietet. Mit dem Starter Plan erhalten Nutzer/Käufer maßgeschneiderte Dokumentenlisten, antragsrelevante Formulare und umfassende Informationen, um erfolgreich einen Antrag auf Erteilung eines dänischen Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Alle bereitgestellten Informationen und Ressourcen, einschließlich des Zugangs zum Online-Portal, werden basierend auf den Angaben und hochgeladenen Dokumenten des Nutzers erstellt (auf dem Online-Portal des Auftragnehmers). Informationen und Dokumente können auch via E-Mail empfangen werden. Das Ergebnis wird als individueller Antragsplan mit relevanten Formularen an den Nutzer/Käufer versandt. Dabei werden aktuelle antragsrelevante Regelungen und Gesetze angewendet, darunter geltende internationale Abkommen und nationale Verfahrensregeln des Ausstellungslandes eines Dokuments. Dies umfasst insbesondere Legalisierungsverfahren, Qualitätsstandards, EU-Aufenthaltsbestimmungen, Schengenregelungen sowie dänische Nationalgesetze und Abkommen zur Erfüllung von Standards zur Entkräftung von Verdachtsfällen bezüglich des dänischen Scheinehegesetzes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb der Starter-Buchung keine Tiefenprüfung der Dokumente und strategische Fallaufstellung enthalten ist und dass diese umfangreichere Leistung mindestens eine Basic-Buchung voraussetzt und 7400 DKK / 990 Euro kostet.
  • §2.2. Die Qualität, Richtigkeit und der Inhalt der vom Käufer empfangenen Informationen und Anweisungen der gebuchten Online-Dienstleistung hängen maßgeblich von den gemachten Angaben und Informationen des Käufers ab. Der Anbieter übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der vom Anbieter bereitgestellten Informationen und folglich auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Formulare, die an den Käufer versendet werden.
  • §2.3. Haftung für falsche Angaben: Der Käufer haftet selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Sollte der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies direkte Auswirkungen auf die Qualität, Richtigkeit und den Inhalt der bereitgestellten Online-Dienstleistung haben. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für etwaige Schäden oder Nachteile, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Käufers resultieren.
  • §2.4. Mitwirkungspflicht des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet, dem Anbieter alle notwendigen und relevanten Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Online-Dienstleistung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere alle erforderlichen Daten zu Dokumenten, zu Informationen und sonstigen antragsrelevanten Angaben.
  • §2.5. Rechtmäßigkeit der Angaben: Der Käufer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, aktuell und rechtlich zulässig sind. Der Käufer stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei, die sich aus der rechtswidrigen Verwendung von Informationen des Käufers ergibt.
  • §2.6. Änderungen der Käuferangaben: Der Käufer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über etwaige Änderungen der gemachten Angaben zu informieren, sofern diese Auswirkungen auf die Erbringung der Online-Dienstleistung haben könnten.
  • §2.7. Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Käufers entstehen oder für rechtliche Verfolgung und Anklagen seitens der dänischen Polizei, der Grenzpolizei und der dänischen Staatsanwaltschaft aufgrund vom Käufer übermittelten Daten und Informationen an dänische Behörden. Der Käufer übermittelt seine Dokumente und Informationen direkt an die Behörde, die für die Erteilung eines dänischen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben sowie für die Umsetzung der gebuchten Leistung und stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei. Die dänischen Behörden behalten sich während des Antragsprozesses jederzeit vor, weitere Dokumente und Informationen nachzuverlangen. Insbesondere Verzögerungen und Ablehnungen seitens der dänischen Behörden, aufgrund nicht hinreichender Nachweise der Echtheit der Beziehung der Antragssteller und somit ein nicht entkräftender Verdacht auf Scheinehe oder arrangierte Ehe, schließen Rückzahlungen von dänischen Behörden sowie vom Anbieter gegenüber dem Käufer aus. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versuch der Scheinehe (einschließlich des Versuches eine arrangierte Ehe einzugehen) als Betrugsversuch am dänischen Staat verfolgt und mit Buß- und Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Der Anbieter übernimmt die Vertretung und Verhandlung zwischen dem Käufer und dänischen Behörden nur im Falle eines abgeschlossenen Premiumvertrages. Des Weiteren gilt zu §2.7. Haftungsausschluss ausdrücklich als Zusatz §4 Umsetzung von Starter Plan und Basic Plan
  • §2.8. Vertraulichkeit: Der Anbieter behandelt alle vom Käufer gemachten Angaben und Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Die Schweigepflicht des Anbieters sowie die personenbezogenen Datenschutzregelungen treten außer Kraft bei an den Anbieter gestellten Anfragen zu Strafverfolgungen seitens dänischer Behörden, insbesondere der dänischen Polizei und Grenzpolizei sowie der dänischen Staatsanwaltschaft. Im Falle des Verstoßes gegen dänische Heiratsgesetze (insbesondere §8 zum Tatbestand der Scheinehe und der Einreichung gefälschter Dokumente) und Verstöße gegen das EU-Aufenthaltsgesetz und Schengenregelung sowie bei Verletzung von dänischen Einreisebestimmungen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
  • §2.9. Korrekturen nach Bestätigung: Aufgrund der automatisierten Natur dieser Leistungen können Korrekturen von gemachten Angaben des Käufers nach Bestätigung seiner eigenen Angaben nicht mehr vorgenommen werden.

§3. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung des Anbieters – Basic Plan: Käufer des Basic Plans erhalten den gleichen Leistungsumfang, wie bei der Buchung des Starter Plans. Es gelten daher ebenso alle in §2 beschriebenen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Zusätzlich zum Starter Plan erfolgt eine ausführliche Tiefenprüfung and Ausarbeitung einer Fallstrategie. Ab Durchführung der ersten Fallaufstellung / Überprüfung ist die Summe von 7385 DKK (Wert in Euro 990) aufgebraucht. Die umfassende Fallaufstellung und Überprüfung legt eine Handlungsleitlinie für das weitere Vorgehen innerhalb der individuellen Antragsstellung fest und wird unter Anwendung aller antragsrelevanten Regelungen durchgeführt: Strategisches Fallscreening, Qualitäts- und Echtheitsprüfung der bis dahin empfangenen Dokumente und Nachweise, Prüfung auf inhaltliche Korrektheit, Abgleich auf Einhaltung von EU-Aufenthaltsbestimmungen sowie Schengenregelungen inklusive der jeweils geltenden Sonderbestimmungen für die jeweiligen Staatsbürgerschaften, mögliche Verletzungen gegen Einreisebestimmungen und EU-Normen innerhalb des EU und Schengenraums, Konformität zu dänischen Nationalgesetzen und geltenden Abkommen, insbesondere zu dänischen Heiratsgesetzen, Vorbereitung der Präsentationsstrategie für beziehungsrelevanten Nachweise zum Entkräften gegen Verdachtsfälle bezüglich §8a des dänischen Scheinehegesetzes sowie Untersuchung aller Dokumente auf Korrektheit bzw. Ausstellungsfehler nach geltendem internationalen Abkommen und jeweiligen Nationalrechtlichen Verfahrensregeln des jeweiligen Ausstellungslandes eines Dokumentes insbesondere zu Legalisierungsverfahren, Einzelprüfung und Gesamtprüfung der Kohärenz der Gesamtaufstellung eines Falls.

  • §3.1. Produktbeschreibung: Die umfassende Fallaufstellung und Tiefenprüfung wird zu einem vom Käufer festgelegten „Termin“ durchgeführt und ist nicht wiederholbar. Ab festgelegtem Prüftermin hat der Anbieter 3 Werktage Zeit dem Käufer eine schriftliche Evaluierung seiner Dokumente und Nachweise an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse zu senden. Fehlende Dokumente können das Gesamtergebnis der Evaluierung beeinflussen.
  • §3.2 Abhängigkeit von Käuferangaben: Die Qualität, Richtigkeit und der Inhalt der gebuchten Online-Dienstleistung sind maßgeblich von den gemachten Angaben und Informationen des Käufers abhängig. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der vom Käufer bereitgestellten Informationen.
  • §3.3 Haftungsausschluss: Der Käufer ist für die fristgerechte Einsendung der antragsrelevanten Informationen, Dokumente und Nachweise (schriftlich versendet an die vom Auftraggeber vorliegende E-Mailadresse) selbst verantwortlich. Nicht oder nicht vollständig eingereichte Dokumente können nicht geprüft werden. Der Käufer haftet selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zuvor gemachten Angaben. Sollte der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies direkte Auswirkungen auf die Qualität, Richtigkeit und den Inhalt der bereitgestellten Online-Dienstleistung sowie auf die im Rahmen des Basic Plans enthaltenden Leistungen haben. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für etwaige Schäden oder Nachteile, die aus fehlerhaften Angaben des Käufers entstehen.
  • §4.Umsetzungen des Käufers/Nutzers/Vertragskunden von insbesondere Starter Plan und Basic Plan: Folgende Haftungsbeschränkung verdeutlichen, dass der Käufer für die „Starter-Buchung“ (auch als Starter Plan benannt) und „Basic-Buchung“ (auch als Basic Plan benannt) selbst für die Umsetzung der gebuchten Dienstleistung verantwortlich ist und der Anbieter nicht für etwaige Mängel oder Fehler in der Umsetzung haftet. Zudem wird betont, dass der Anbieter keine Garantien für spezifische Ergebnisse übernehmen kann, da der Käufer eigenständig die Eignung der Dienstleistung prüft und die Richtigkeit der Prüfung und die Richtigkeit der Aussagen, Angaben und Informationen (schriftlich und mündlich) des Käufers abhängt. Die Haftung des Anbieters wird entsprechend eingeschränkt, um die Selbstverantwortung des Käufers zu betonen.
  • §4.1. Verantwortung des Käufers für die Umsetzung von Leistungen: Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Umsetzung der gebuchten Leistung. Der Anbieter ist nicht für die Umsetzung oder die Ergebnisse der Dienstleistung verantwortlich.

Selbstverantwortlichkeit und Voraussetzungen für Heiratsdienstleistungen in Dänemark:

Der Käufer, wird darauf hingewiesen, dass er selbst dafür verantwortlich ist, die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark zu überprüfen und sicherzustellen, dass er diese erfüllt. Hierzu zählen auch die Anforderungen an die technische Ausstattung sowie sprachliche und intellektuelle Fähigkeiten des Käufers.

Der Anbieter, übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten oder Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen seitens des Käufers. Es obliegt dem Käufer, sicherzustellen, dass er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um die angebotenen Heiratsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

  • §4.2. Haftungsausschluss für mangelnde Fähigkeiten des Käufers: Der Anbieter haftet nicht für etwaige Mängel, Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Umsetzung der gebuchten Leistung, die auf mangelnde Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen (im Lesen und Verstehen von schriftlichen Hinweisen und Anleitungen sowie Zugang zu entsprechender technischer Ausrüstungen und Fähigkeit zu dessen Handhabung) des Käufers zurückzuführen sind.
  • §4.3. Eigenständige Prüfung der Eignung: Käufer / Nutzer sind verpflichtet, vor einer Buchung eigenständig zu prüfen, ob ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ausreichend sind, um die gebuchte Online-Dienstleistung entsprechend umzusetzen.
  • §4.4. Keine Garantie für Ergebnisse von Starter Buchung und Basic Buchung: Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Einreichung oder Anerkennung des Antrags auf Erteilung eines dänischen Ehefähigkeitszeugnisses durch die zuständigen dänischen Behörden, da der Käufer sich selbst vor dem dänischen Familiengericht vertritt und daher für die Umsetzung des Verfahrens selbst verantwortlich ist.
  • §4.5. Haftungsbeschränkung für Informationen und Angaben vom Käufer an das dänische Familiengericht: Der Käufer übermittelt seine Beiträge, Informationen, persönliche Daten und Unterlagen durch einen gesicherten Zugang direkt an das dänische Familiengericht. Inhalte die auf eine Verletzung von EU-Aufenthaltsgesetzen, Schengenregelung, dänischen Aufenthaltsgesetzen, dänischen Einreisebestimmungen, dänischen Heiratsgesetzen oder international geltenden Abkommen hindeuten, sind nicht rückziehbar. Der Käufer ist für die Einhaltung aller entsprechenden Regelungen, die zur Ausstellung eines dänischen Ehefähigkeitszeugnisses relevant sind, selbst verantwortlich.
  • §4.6. Haftungsausschluss für externe Links: Sofern die Webseite für private Antragstellung vom dänischen Familiengericht außer Betrieb, fehlerhaft ist oder nicht funktionsfähig ist, haftet der Anbieter nicht. Der Anbieter haftet ebenso wenig für die Inhalte und Angebote von externen Webseiten.
  • §5 Abhängigkeit von Käuferangaben: Folgende Regelungen verdeutlichen die Bedeutung der Käuferangaben für die Erbringung der Online-Dienstleistung und die Haftung des Käufers bei falschen Angaben. Sie sollen sicherstellen, dass der Käufer seine Mitwirkungspflichten versteht und die Dienstleistung bestmöglich und auf Grundlage korrekter Informationen in Anspruch nehmen kann.
  • §5.1. Die Qualität, Richtigkeit und der Inhalt der gebuchten Online-Dienstleistung sind maßgeblich von den gemachten Angaben und Informationen des Käufers abhängig. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der vom Käufer bereitgestellten Informationen.
  • §5.2. Haftung für falsche Angaben: Der Käufer haftet selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Sollte der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies direkte Auswirkungen auf die Qualität, Richtigkeit und den Inhalt der bereitgestellten Online-Dienstleistung haben. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für etwaige Schäden oder Nachteile, die aus fehlerhaften Angaben des Käufers resultieren.
  • §5.3. Mitwirkungspflicht des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet, dem Anbieter alle notwendigen und relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Online-Dienstleistung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere alle erforderlichen Daten, Dokumente und sonstigen Informationen.
  • §5.4. Rechtmäßigkeit der Angaben: Der Käufer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, aktuell und rechtlich zulässig sind. Der Käufer stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei, die sich aus der rechtswidrigen Verwendung von Informationen des Käufers ergibt.
  • §5.5. Änderungen der Käuferangaben: Der Käufer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über etwaige Änderungen der gemachten Angaben zu informieren, sofern diese Auswirkungen auf die Erbringung der Online-Dienstleistung haben könnten.
  • §5.6. Haftungsbeschränkung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Käufers entstehen. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei.
  • §5.7. Vertraulichkeit: Der Anbieter behandelt alle vom Käufer gemachten Angaben und Informationen vertraulich und beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • §6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Premiumbuchungen: Heiraten in Dänemark ApS, im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, vermittelt dem Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde (Auftraggeber I und Auftraggeber II in der Auftragserteilung) Leistungen im Zusammenhang mit der Eheschließung in Dänemark. Der kostenpflichtige Service beinhaltet folgende Leistungen: Informationsvermittlung und Beratung über die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Dänemark, – Sortierung, Formatierung, Aufbereitung sowie Aktualisierung digital erfasster Dokumente und Nachweise bis zur Erfüllung dänischer Normen für die digitale Antragstellung. – Anwendung von internationalen, verwaltungsrechtlichen Maßgaben zur Überprüfung von Dokumenten weltweit, einschließlich der Prüfung von Legalisierungen und Apostillen. – Tiefenprüfung der notwendigen Dokumente auf inhaltliche Korrektheit und mögliche Verstöße gegen EU-Aufenthaltsgesetze, Schengenregelungen und dänische Heiratsgesetze. – Konstellationsspezifische Fallbearbeitung und strategische Vorbereitung zur Antragsstellung bei der dänischen Staatsverwaltung bzw. dem dänischen Familiengericht. – Beantragung einer Heiratserlaubnis beim dänischen Familiengericht zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses und Weiterleitung der Antragsgebühren. – Gegebenenfalls Reservierung und/oder Buchung eines Heiratstermins in Dänemark bei einem dänischen Standesamt.

Heiraten in Dänemark ApS behält sich vor, mit der Fallbearbeitung und Prüfung zu beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Premiumkundevertrag und die Vollmacht wurden ausgefüllt, unterschrieben und liegen dem Auftragnehmer vor. 2. Die Bearbeitung kann erst nach Eingang einer Anzahlung von 1/3 des Gesamtpreises (ohne Antragsgebühren, Wechselkursgebühren und Bankgebühren) auf das Firmenkonto von Heiraten in Dänemark ApS erfolgen. Die Antragstellung wird nach Eingang der zweiten Anzahlung abgeschlossen (inklusive Gebühren an dänische Behörden). 3. Die Vertragskunden stehen zum Zeitpunkt des Premiumkundevertrags nicht unter vormundschaftlicher Betreuung und sind mündig sowie geschäftsfähig. Mit der Einreichung der Unterlagen stimmen die Vertragspartner den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Der Auftragnehmer fungiert weder als Partnervermittlung noch als Reise- oder Zimmervermittlung.

  • §6.1. Bezahlungen für Premiumvertragskunden: Die Auftragsvergabe erfolgt durch Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Premiumkundevertrags per E-Mail. Ein Auftrag wird erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Premiumkundevertrags sowie nach Eingang der Anzahlung bearbeitet. Sobald die Anzahlung auf dem Firmenkonto eingegangen ist, beginnt die Tiefenprüfung der fallrelevanten Dokumente und Nachweise. Sobald die Überprüfung der Dokumente und Nachweise fertiggestellt ist und die zweite Anzahlung auf dem Firmenkonto eingegangen ist, wird der Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Dänemark gestellt sowie die Wunschtermine der Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde aktualisiert. Sollten sich Wunschtermine der Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde auf ein konkretes Standesamt beschränken, ist die Zahlung der Gesamtsumme der Rechnung im Voraus zu tätigen. Sämtliche Bezahlungen von Anzahlungen, Servicegebühren oder Antragsgebühren erfolgen auf das Firmenkonto von Heiraten in Dänemark ApS und gelten erst als vollzogen, wenn der vollständige Betrag gutgeschrieben ist. Die Wahl der Premiumleistungsart (Sofort, Express oder Classic) wird vom Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde verbindlich getroffen. Sollte sich der Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde für eine spätere Heirat entscheiden, nachdem die Auftragserteilung unterschrieben wurde, bleibt der Preis der in der Auftragserteilung verbindlich gewählten Premiumleistung bestehen.

Der Wechsel zu einer schnelleren Heirat ist jederzeit möglich, der schriftlich bestätigt werden muss. Es gelten in diesem Fall die jeweiligen Preise der neu gewählten Premiumleistung. Die Preise sind pro Person ausgeschrieben und die Antragsgebühr (Stand 1990 DKK ab Januar 2024) sowie die Anzahlung des gewählten Heiratspaketes sind in keinem Fall und zu keiner Zeit rückerstattbar. Nach Zahlungseingang der Antragsgebühr und der Anzahlung ist weder das dänische Familiengericht noch Heiraten in Dänemark ApS zu einer Rückerstattung verpflichtet. Ab Ablauf des Widerrufsrechts sind beide Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde für die vollen Kosten der bestellten Leistung aus der Auftragserteilung belangbar. Daher kann jeder der beiden Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde für die vollständige Zahlung der Kosten an den Auftragnehmer verantwortlich gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer Nichtzahlung rechtliche Schritte gegen einen oder beide Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde einzuleiten. Im Falle einer Interview-Einladung gilt § 6.2.b.

  • §6.2.a. Haftungsausschluss für Premiumvertragskunden und Terminbuchungen als Einzelleistung

Heiraten in Dänemark ApS übernimmt keine Haftung für Trauungen, die aufgrund falscher Angaben, zu spät zugesandter Papiere, zu später Anmeldung beim Standesamt, zu spätem Erscheinen zum Heiratstermin, fehlender bzw. gefälschter Originaldokumente, Überschreitung der erlaubten Schengentage oder Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt wurden. Heiraten in Dänemark ApS geht von der Richtigkeit der von den Auftraggebern getätigten Aussagen und Auskünften (sowohl mündlich als auch schriftlich) aus, um die Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde entsprechend ihren Voraussetzungen zu betreuen und zu beraten. Die Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde sind selbst dafür verantwortlich die Liste zu lesen und bestätigen mit ihrer Unterschrift am Ende dieser Seite, dass sie die benötigten Dokumente und Nachweise aus der Liste des Informationsschreibens im Original, gültig und nicht gefälscht, vorliegen haben. Die Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde tragen daher die volle Verantwortung für Falschaussagen gegenüber Heiraten in Dänemark ApS. Falschaussagen können wegen Betrugsversuchs von der dänischen Regierung verfolgt und geahndet werden. Bei Falschaussagen, unkooperativem Verhalten, Verstößen gegen EU-Aufenthaltsgesetze, beleidigenden, bedrohenden und unangemessenen Anreden und Aussagen gegenüber Mitarbeitern*innen von Heiraten in Dänemark ApS, hat Heiraten in Dänemark ApS das Recht die Zusammenarbeit mit den Vertragskunden/Käufer sofort zu beenden. Rückzahlungen an den Käufer sind ausgeschlossen. Heiraten in Dänemark ApS ist nicht verpflichtet für die Vertragskunden/Käufer weiterzuarbeiten oder Rückzahlungen zu tätigen, wenn Verdacht entsteht in irgendeiner Art kriminelle Handlungen begangen zu haben bzw. sich durch Handlungen betrügerischer Art, die gegen dänische Heiratsgesetze, Einreisebestimmungen und / oder Aufenthaltsgesetze im EU-Raum und Schengenregelungen verstoßen könnten, bzw. sich die Vertragskunden/Käufer strafbar gemacht haben. Hierzu zählen auch illegale Aufenthalte im Schengengebiet (in der Vergangenheit sowie in der Gegenwart, durch beispielsweise Überziehung der erlaubten Schengen- oder Visatage oder der Aufenthaltserlaubnis). Die Schweigepflicht und personenbezogenen Datenschutzregelungen treten außer Kraft bei Strafverfolgungen seitens dänischer Behörden, insbesondere der dänischen Polizei und Grenzpolizei sowie der dänischen Staatsanwaltschaft. Im Falle des Verstoßes gegen dänische Heiratsgesetze (insbesondere §8 zum Tatbestand der Scheinehe und der Einreichung gefälschter Dokumente) und Verstöße gegen das EU-Aufenthaltsgesetz und Schengenregelung, übernimmt Heiraten in Dänemark ApS keine Haftung und erstattet daher auch keine Zahlungen. Die dänische Staatsverwaltung behält sich während des Antragsprozesses jederzeit vor, weitere Dokumente und Informationen nachzuverlangen. Insbesondere Ablehnungen seitens der dänischen Staatsverwaltung, aufgrund nicht hinreichender Nachweise der Echtheit der Beziehung zwischen den hier genannten Auftraggebern und somit ein nicht entkräftender Verdacht auf Scheinehe oder arrangierte Ehe, schließen Rückzahlungen von dänischen Behörden sowie vom Auftragnehmer gegenüber den Auftraggebern (benannt in Vertragspartner 1 und 2) aus. Heiraten in Dänemark ApS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versuch der Scheinehe (einschließlich des Versuches eine arrangierte Ehe einzugehen) als Betrugsversuch am dänischen Staat verfolgt und mit Buß- und Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Der Auftragnehmer tritt ausschließlich als Vermittler zwischen den Auftraggebern (benannt in Vertragspartner 1 und 2) und den dänischen Behörden auf. Daher übernimmt Heiraten in Dänemark ApS keinerlei Haftung für Änderungen, Fallstornierungen oder Behördenschließungen in Dänemark aufgrund von höherer Gewalt. Die Schließung von Standesämtern, Grenzschließungen und Einreiseverbote sind hier inbegriffen (Höhere Gewalt).

  • §6.3. Höhere Gewalt: Heiraten in Dänemark ApS übernimmt keine Verantwortung bei höherer Gewalt (z.B. beim Ausfall von Zügen, Fähren, Flugzeug oder Krankheit, Grenzschließungen/ Schließungen von Ländergrenzen und dänischen Behörden oder (internationalen) Einreiseverboten, Todesfall, Krieg, Terrorismus, Streik oder bei meteorologischen Behinderungen). Sollte die Eheschließung aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen, so erfolgt keine Rückerstattung von Zahlungen der Auftraggeber.
  • §6.4. Trauungstermin: Der Wunschtermin des Käufers für eine Trauung in Dänemark ist nicht bindend. Die Festlegung des Trauungstermins erfolgt je nach freien Kapazitäten bei den dänischen Standesämtern. Der Termin kann von dem vom Auftraggeber/ Käufer / Premiumvertragskunde gewünschten Termin abweichen.
  • §7 Haftungsbeschränkung und Eigenverantwortung der Auftraggeber/Käufer/Nutzer bei Verdachtsfällen gegen § 8a Ægteskabsloven Lov om ægteskabs indgåelse og opløsning / Scheineheverdacht.
  • §7a Einführung: Die Haftungsbeschränkung und Eigenverantwortung der Auftraggeber/Käufer/Nutzer bei Verdachtsfällen gegen § 8a Ægteskabsloven Lov om ægteskabs indgåelse og opløsning / Scheineheverdacht dient dem Schutz aller Beteiligten vor möglichen Rechtsverletzungen und ungewollten Konsequenzen.
  • §7b Definition einer echten Liebesbeziehung: Beurteilungen und Definitionsweisen liegen ausdrücklich nicht im persönlichen Ermessen der Auftraggeber / Käufer / Nutzer. Eine echte Liebesbeziehung wird definiert als eine gegenseitige emotionale Bindung zwischen zwei Personen, die auf Liebe, Vertrauen, Respekt und Ehrlichkeit basiert. Eine Beziehung kann nur dann als echt identifiziert werden, wenn beide Parteien grundlegende persönliche Kenntnisse voneinander haben, sich persönlich getroffen haben und in einer Regelmäßigkeit miteinander schriftlich oder mündlich kommunizieren und motiviert sind, sich regelmäßig persönlich zu sehen und Zeit miteinander zu verbringen, sofern es in ihrer Kapazität liegt.
  • §7c Definition von Scheinehe: Eine Scheinehe wird hier klar definiert als eine Ehe, die unter dem Vorwand einer romantischen Beziehung geschlossen werden soll, jedoch nicht auf echter Zuneigung oder dem Wunsch nach ehelicher Gemeinschaft beruht, sondern aus anderen Motiven. Sie dient dazu, bestimmte persönliche, aufenthaltsrechtliche, erbrechtliche oder finanzielle Vorteile zu erlangen, die mit der Eheschließung verbunden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Formen von Scheineheversuch gegen dänisches Recht verstoßen und geahndet werden können.
  1. a) Beidseitige Scheinehe: Wenn beide Parteien keine Liebesbeziehung führen und die Eheschließung in Dänemark aus anderen Gründen anstreben, ohne den Wunsch nach ehelicher Lebensgemeinschaft. Diese Gründe können persönliche, aufenthaltsrechtliche, finanzielle oder erbrechtliche Vorteile umfassen.
  2. b) Einseitige Scheinehe: Wenn nur eine der beiden Parteien keine Liebesbeziehung führt und den anderen Partner täuscht, indem sie vorgibt, die Ehe aus Liebe anzustreben. Der unaufrichtige Partner verfolgt eigene Gründe und Motivationen für die Eheschließung, die mit bestimmten Vorteilen verbunden sind, wie etwa die Erlangung oder Sicherung eines Aufenthaltstitels in einem EU-Land oder die Sicherung und Versorgung persönlicher Lebensumstände wie ökonomische oder erbrechtliche Angelegenheiten zum eigenen Vorteil.
  3. c) Arrangierte Ehe mit und ohne Zwangskontext: Eine arrangierte Ehe mit oder ohne Zwangskontext liegt vor, wenn Personen, die sich nicht kennen, von äußeren Umständen oder drittbeteiligten Personen dazu gebracht werden (freiwillig oder unfreiwillig), eine Ehe einzugehen, ohne dass beide Parteien eine echte Beziehung im Sinne von § 7b führen.
  • §7d Überprüfung der Beziehung und Nachweispflicht während der Antragstellung: Die Auftraggeber haben keine Entscheidungsgewalt darüber, ab wann oder inwiefern ihre Beziehung als erwiesen gilt. Die Beurteilung der Echtheit einer Liebesbeziehung obliegt einzig und allein dem dänischen Familiengericht. Die Führung eines gemeinsamen Haushalts und die Tatsache, dass beide Parteien gemeinsame Kinder haben, gelten aufgrund von vergangenen Täuschungsversuchen gegen den dänischen Staat nicht ausschließlich als genügende Nachweise zur Echtheit einer bestehenden Beziehung. Der Auftragnehmer kooperiert mit den zuständigen Behörden und stellt erforderliche Informationen und Unterlagen bereit, um die rechtliche Beurteilung der Beziehung zu unterstützen. Die Auftraggeber haben kein Recht auf ein Interview bei mangelnder Beweisführung zur Echtheit ihrer Beziehung. Ob die Auftraggeber zu einem Interview eingeladen werden oder nicht, entscheidet allein das dänische Gericht je nach Einzelfall.
  • §7e Verstoß gegen das Gesetz: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der dänische Staat das Recht hat, gegen Personen, die versuchen, eine Scheinehe einzugehen, rechtliche Konsequenzen gemäß den geltenden Gesetzen anzuwenden.
  • §7f Haftungsausschluss und Ausschluss von Rückerstattungen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für gescheiterte Antragsprozesse beim dänischen Familiengericht, die aufgrund von nicht entkräfteten Verdachtsfällen und damit Verstößen gegen § 8a der dänischen Heiratsgesetze entstehen. Die Auftraggeber haben zu keinem Zeitpunkt das Recht auf Rückerstattungen oder Entschädigungszahlungen, weder vom dänischen Familiengericht noch vom Auftragnehmer. Es wird hier insbesondere ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Auftraggeber, die erfolglos versuchen, eine Scheinehe gemäß § 8a des dänischen Heiratsgesetzes einzugehen, kein Anrecht auf Rückerstattungen oder Entschädigungszahlungen haben, nur weil ihr Scheineheversuch gescheitert ist!
  • §7g Verfahren bei Einladungen zum Interview zum Nachweis der Echtheit der Beziehung beider Auftraggeber: Sollte die Echtheit der Beziehung beider Auftraggeber nicht hinreichend nachgewiesen werden können und es kommt zu einer Einladung zu einem Interview beim dänischen Familiengericht, wird darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen im Verfahren kommen kann, da Interview-Termine üblicherweise erst in einem Zeitraum von 2-3 Monaten verfügbar sind. Wenn die Auftraggeber einem Interview mit dem dänischen Gericht zustimmen, verpflichten sich beide zum vereinbarten Interview-Termin nach Dänemark einzureisen und sich dabei an die Schengen-Gesetze und Einreisebestimmungen zu halten. Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten, die mit Anreise und Aufenthalt in Dänemark verbunden sind, auch um an einem Interview teilzunehmen (das schließt Dolmetscherkosten mit ein), vom Auftragnehmer getragen werden, auch wenn dies bedeutet, dass eine nicht einkalkulierte Reise nach Dänemark für die Auftraggeber zusätzliche Kosten bedeutet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die mangelnde Beweisführung der Echtheit einer Beziehung der Grund für eine Einladung zu einem Interview beim dänischen Familiengericht darstellt, somit als Konsequenz hervorgeht, für die der Auftragnehmer nicht haftet, wobei die Verantwortung auch hier bei den Auftraggebern liegt. Die zusätzliche Arbeitsbelastung und Kosten, die dem Auftragnehmer im Falle eines Interviewtermins entstehen, werden nicht in Rechnung gestellt und gelten mit der bestehenden Vertragssicherheit als abgedeckt. Die Gesamtrechnung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Interviewtermin fällig. Rückerstattungen seitens des Auftragnehmers oder des dänischen Familiengerichts sind nach Ablehnungen oder Anerkennungen seitens des dänischen Familiengerichts ausgeschlossen. Nachdem beide Auftraggeber vom dänischen Familiengericht interviewt wurden, wird eine Entscheidung in bis zu 5 Werktagen nach dem Interview mitgeteilt, daher kann eine Trauung auch im Fall einer Anerkennung nach dem Interview nicht gleich im Anschluss durchgeführt werden.
  • §8. Verzicht Widerrufsrecht: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass gemäß EU-Recht kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die online erbracht werden und die Erbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Durch die Buchung erklärt der Käufer sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Dienstleistung sofort ausgeführt wird. Die Entscheidung des Käufers, auf den Widerruf einer gebuchten Online-Dienstleistung zu verzichten, ermöglicht dem Anbieter, eine effiziente und sofortige Bereitstellung von Dienstleistungen ohne eine 14-tägige Wartezeit. Durch die Automatisierung des Serviceprozesses kann der Anbieter sicherstellen, dass der Käufer unmittelbar nach der Buchung Zugang zu den gewünschten Leistungen erhält. Diese Vereinbarung basiert auf dem Ziel, dem Käufer eine nahtlose und zeitnahe Nutzung von antragsrelevanten Prozessen zu ermöglichen. Der Verzicht auf Widerruf wird vom Käufer während der Buchung einer Dienstleistung abgefragt und muss zur erfolgreichen Buchung bestätigt werden. Käufer, die ausdrücklich nicht auf ihr Widerrufsrecht verzichten möchten haben die Möglichkeit ihren Buchungsvorgang vor Tätigung von Zahlungen abzubrechen. Der Anbieter betont, die Wichtigkeit von Transparenz, weshalb alle damit einhergehenden Informationen zu jeder Zeit auf der Webseite des Anbieters zugänglich sind. Daher wird der Verzicht auf Widerrufsrecht hier den geltenden Geschäftsbedingungen des Anbieters erläutert.
  • §8b. Stornierung einer Buchung und Ausschluss von Rückerstattungen:

Die Auftraggeber haben das Recht, ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer zu kündigen oder zu stornieren. Ab Erbringung der Gesamtleistung der jeweiligen Buchung ist eine Stornierung oder Kündigung nicht mehr möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung einer Leistung oder Buchung durch Auftraggeber nach deren Erbringung keine Rolle spielt. Es wird auch betont, dass begonnene Leistungen nicht rückgängig gemacht werden können und daher Stornierungen nur für künftige Leistungen gelten. Geleistete Anzahlungen oder Zahlungen können nach Erbringung der Leistung nicht zurückgezahlt werden.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die erste Tiefenprüfung und strategische Fallaufstellung einen Kostenwert von insgesamt 7400 DKK (ca. in Euro 990) inklusive dänischer Steuern hat. Das Ergebnis der ersten Fallaufstellung wird in schriftlicher Form per E-Mail an mindestens einen der Auftraggeber versendet. Die erste Überprüfung wird erst durchgeführt, wenn durch die ausgefüllte und unterschriebene Auftragserteilung oder verbindliche Online-Buchung und den Eingang der Summe von mindestens 7385 DKK (Wert in Euro 990) ein Vertragsverhältnis zwischen Käufer/Nutzer/Auftraggeber und Auftragnehmer entsteht. Ab Durchführung der ersten Fallaufstellung / Überprüfung ist die Summe von 7385 DKK (Wert in Euro 990) aufgebraucht.

Für jede weitere Überprüfung, Wiederholung und Anpassung von Checks handelt es sich um Leistungen, die den Auftragnehmer Kapazität, Ressourcen und Fachkräfte kosten. Der Auftragnehmer geht hier in Vorleistung und stellt die entstandenen Kosten nicht einzeln in Rechnung, da es sich um eine Gesamtpauschalleistung handelt, die vertraglich abgesichert ist. Die umfassende erste Fallaufstellung und Überprüfung legt eine Handlungsleitlinie für das weitere Vorgehen innerhalb der individuellen Antragsstellung fest und wird unter Anwendung aller antragsrelevanten Regelungen durchgeführt: Strategisches Fallscreening, Qualitäts- und Echtheitsprüfung der bis dahin empfangenen Dokumente und Nachweise, Prüfung auf inhaltliche Korrektheit, Abgleich auf Einhaltung von EU-Aufenthaltsbestimmungen sowie Schengenregelungen inklusive der jeweils geltenden Sonderbestimmungen für die jeweiligen Staatsbürgerschaften, mögliche Verletzungen gegen Einreisebestimmungen und EU-Normen innerhalb des EU und Schengenraums, Konformität zu dänischen Nationalgesetzen und geltenden Abkommen, insbesondere zu dänischen Heiratsgesetzen, Vorbereitung der Präsentationsstrategie für beziehungsrelevanten Nachweise zum Entkräften gegen Verdachtsfälle bezüglich §8a des dänischen Scheinehegesetzes sowie Untersuchung aller Dokumente auf Korrektheit bzw. Ausstellungsfehler nach geltendem internationalen Abkommen und jeweiligen Nationalrechtlichen Verfahrensregeln des jeweiligen Ausstellungslandes eines Dokumentes insbesondere zu Legalisierungsverfahren, Einzelprüfung und Gesamtprüfung der Kohärenz der Gesamtaufstellung eines Falls.

  • §9 Kostenpflichtigkeit und Zahlung: Das Prüfen der Voraussetzung über den automatisierten Check ist kostenlos. Alle weiteren beschriebenen Dienstleistungen auf der Webseite des Anbieters sind kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt gemäß den angegebenen Zahlungsmethoden und den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen dänischen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  • §9.1. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist vor der Erbringung der Dienstleistung fällig. Der Käufer kann die Bezahlung, über die auf der Webseite des Anbieters angegebenen Zahlungsmethoden vornehmen.
  • §10 Upgrade-Möglichkeiten und Zahlungsmodalitäten: Bei einem Upgrade einer Online-Dienstleistung wird die bereits getätigte Erstzahlung des Käufers vollständig auf die Kosten des Upgrades angerechnet. Der Käufer ist demnach lediglich zur Begleichung des Differenzbetrags verpflichtet. Ein Upgrade beinhaltet stets die erweiterte Dienstleistung im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Option. Des Weiteren besteht die Option für Käufer, direkt vom Starter Plan auf den Premium Plan zu wechseln, sofern der Antrag des Käufers noch nicht an die dänischen Behörden übermittelt wurde. Heiraten in Dänemark. ApS bietet somit Flexibilität und die Möglichkeit, von einem umfassenderen Leistungsumfang zu profitieren, ohne die bereits getätigte Erstzahlung zu verlieren.
  • §10.1. Der Anbieter/Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle von Verstößen gegen geltende Vorschriften oder mangelnder Erfüllung der genannten Voraussetzungen, respektlosem oder unkooperativen Verhalten oder aufgrund fehlender Personalkapazität, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Upgrade-Möglichkeiten zu verweigern.
  • §11 Datenschutz: Gemäß Lov Nr. 429 af 31.05.2000 om behandling af personoplysninger werden die im Rahmen der Geschäftsabwicklung und Leistungserbringung, notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert. Sämtliche vom Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Heiraten in Dänemark ApS gibt personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Eine Ausnahme gilt nur dort, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und das Einverständnis der Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde erklärt wurde. Um jedoch die Antragstellung, Antragsbetreuung sowie Planung und Organisation einer Heirat für Nutzern / Käufern / Vertragskunden, , durchführen zu können, werden personenbezogene Daten und Informationen der Auftraggeber im Rahmen von Premium-Leistungen durch den Auftragnehmer an dänische Behörden versendet. Der Auftragnehmer kommuniziert nur über die in der von den Auftraggebern in der Vollmacht angegebenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Sollten die Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde eine andere Drittperson mit der Informationsvermittlung in ihrem Namen wünschen und beauftragen, müssen die Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde dem Auftragnehmer dies im angehängten Formular „Bevollmächtigung“ schriftlich mitteilen und genehmigen. Der Auftragnehmer hat das Recht Drittpersonen als Mittels Laute abzulehnen.
  • §12 Empfang und Versand von Dokumenten: Für den Empfang der Dokumente gilt für alle Buchungsarten, dass der Auftragnehmer diese auch empfangen können muss. Der Käufer/ Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde wird vom Anbieter benachrichtigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Bezahlungen eingetroffen sind. Rechtzeitige Zusendung der unterschriebenen Auftragserteilung, der Vollmacht (nur bei Premiumbuchung notwendig) und des Überweisungsbelegs der Anzahlung (bei Premium-Buchung)/ des vollen Betrags bei Starter und Basic-Buchung) sind Voraussetzung für eine schnelle Bearbeitung des Auftrages. Sollten Dokumente und Nachweise nicht wie verlangt in Reihenfolge, in hoher Auflösung, in einer PDF-Datei (pro Dokument) zugesandt werden, fällt eine zusätzliche Bearbeitungszeit zur Sortierung der zugesandten Dokumente und Dokumententeile an. Die Sortierung kann, je nach Arbeitsaufkommen, bis zu fünf Werktage dauern. Heiraten in Dänemark ApS haftet nicht für Zeitverzögerung, die durch das nicht korrekte Zusenden von Dokumenten (nicht vollständig, nicht sortiert, in schlechter Qualität und zu spät gesendete Dokumente und Unterlagen) die durch das Verhalten des Auftraggebers entstehen!
  • §13 Haftung für versendete Dokumente: Heiraten in Dänemark ApS übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente. Daher sind alle Dokumente nur als Kopie zu übersenden. Der Auftraggeber/Käufer/Premiumvertragskunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Echtheit der übersandten Dokumente verantwortlich Die Käufer tragen die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Daten in ihren Dokumenten.
  • §14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht des Königreichs Dänemarks. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Slagelse/DK. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus allen Vertragsverhältnissen die Anwendung des Rechts des Königreichs Dänemarks.